Die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen
des Atelier Drobar Computeranimation
(nachfolgend A.D. genannt) gellten
für alle Lieferungen und Dienstleistungen,
die A.D. gegenüber dem Auftraggeber
erbringt. Sie gelten auch für zukünftige
Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich
darauf Bezug genommen wird. In Ergänzungen
zu den Allgemeinen Geschäfts und
Lieferbedingungen der Elektro- und
Elektronikindustrie Österreichs und
die Softwarebedingung der Elektronikindustrie
Österreichs (herausgegeben vom Fachverband
der Elektronikindustrie Österreichs)
in der jeweils geltenden Fassung.
Die Verpflichtungen vom A.D. richten
sich ausschließlich nach dem Umfang
und Inhalt eines vom A.D. entgegengenommenen
Auftrages oder einer vom A.D. ausgestellten
Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen
Geschäfts- und Lieferbedingungen"
in den der Art des Auftrages entsprechenden
Abschnitten.
Sofern
im Auftrag nicht anders vereinbart,
gelten die in der Preisliste angeführten
Preise.
Wir
behallten uns Preisänderungen vor.
Sofern nicht anders vereinbart, sind
Zahlungen für Dienstleistungen sowie
für die Lieferung von Hard und Software
prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug
fällig.
Bei
Zahlungsverzug ist A.D. berichtigt,
sämtliche daraus entstehenden Spesen
und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen
zusätzlich zu verrechnen. Darüber
hinaus ist A.D. bei Zahlungsverzug
berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen
mit schriftlicher Verständigung an
den Auftraggeber bis zur vollständigen
Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung
mit offenen Forderungen gegenüber
A.D. und die Einbehaltung von Zahlungen
aufgrund behaupteter, aber von A.D.
nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen.
In
"Allgemeinen Geschäfts- und
Einkaufsbedingungen" unserer
Kunden ausgesprochene Zessionsverbote
und alle sonstigen, die Zession von
Forderung betreffende Vertragsbedingungen,
gelten als nicht geschrieben.
Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von d A.D. im Rahmen dieses Auftrags konzipierten, gestalteten und gefertigten Arbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach Österreichischem Recht oder den Tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film-Foto und Designrechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet (Österreich,) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.
Zieht A.D. zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erfolgreichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.
Will der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise im über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang oder im Ausland verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
Gleiches gilt, wenn der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter Verwenden bzw. diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst dann über, wenn eine Angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde .
Alle Leistungen A.D. (z.B. Idee,
Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles,
Reinzeichnungen, Konzepte, Negative,
Dias, elektronische Datenträger,
Daten die vom Agenturserver zur Verfügung
gestellt erden etc.), auch einzelne
Teile daraus, bleiben ebenso wie
die einzelnen Werkstücke und
Entwurfsoriginale im Eigentum von
A.D. und können von A.D. jederzeit
- insbesondere bei Beendigung des
Agenturvertrages - zurückverlangt
werden.
Die
Haftung für Folgeschäden entgangenem
Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden
im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz
ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Für
eventuelle Streitfälle gilt die örtliche
Zuständigkeit des sachlich zuständigen
Gerichtes in Braunau am Inn vereinbart.
Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden
Mitteilungen und Erklärungen sind
nur gültig, wenn sie schriftlich
erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen
sind. A.D. ist auf eigenes Risiko
ermächtigt, andere Unternehmen mit
der Erbringung von Leistungen aus
diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
A.D.
bietet Hard- und Software sowie Support
und unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit.
A.D. übernimmt jedoch keine Gewähr
dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung
zugänglich sind, oder dass gespeicherte
Daten unter allen Gegebenheiten erhalten
bleiben. Für vom Anwender verursachte
Schäden haftet der Auftraggeber.
Bei
sonstigen Dienstleistungen und beigestellter
Hardware und Software, wie z.B. Installationen,
Funktionserweiterungen u.a., erbringt
A.D. die vereinbarten Leistungen
in dem Ausmaß, das unter den vom
Auftraggeber beigestellten technischen
Vorraussetzungen möglich ist. A.D.
übernimmt keine Gewähr, dass mit
den beigestellten Komponenten alle
funktionalen Anforderungen des Auftraggebers
erfüllt werden können. Die Haftung
für Folgeschäden und entgangenem
Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden
im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz
ist einvernehmlich ausgeschlossen.
Gelieferte Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten
Eigentum von A.D.
Sofern
nicht anders vereinbart, beträgt
die Gewährleistungsfrist 6 Monate.
Gewährleistungspflichtige Mängel
werden nach dem Ermessen von A.D.
entweder durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung
oder Preisminderung wird einvernehmlich
ausgeschlossen. Die Gewährleistung
erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen
von Dritten vorgenommen wurden. Tritt
der Auftraggeber aus Gründen, die
nicht von A.D. zu verantworten sind,
vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz
in der Höhe des A.D. nachweisbar
entstandenen Aufwandes, zumindest
aber von 20% des Nettoauftragswertes
als vereinbart, wobei das richterliche
Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.
Zusätzliche
Bestimmungen bei der Lieferung von
Software mit der Bestellung lizenzierter
Software von Dritten bestätigt der
Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs
dieser Software. Für Software, die
als "Public Domain" oder
als "Shareware" klassifiziert
ist, wird keine wie immer geartete
Gewähr übernommen. Die für diese
Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen,
oder allfällige Lizenzregelungen,
sind zu beachten.
Bei
individuell von A.D. erstellter Software
ist der Leistungsumfang durch eine
vom Auftraggeber gegengezeichnete
Leistungsbeschreibung (Systemanalyse)
bestimmt. Die Lieferung umfasst den
auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren
Programmcode und eine Programmbeschreibung.
Die Quellprogramme sowie die Rechte
daran verbleiben bei A.D.
A.D.
übernimmt keine gewähr dafür, dass
die gelieferte Software alle Anforderungen
des Auftraggebers genügt, in der
vom Auftraggeber getroffenen Auswahl mit
anderen Programmen zusammenarbeitet und
das diese Programme ununterbrochen
und fehlerfrei laufen oder dass alle
Softwarefehler behoben werden können.
Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare
Mängel in der Programmfunktion beschränkt.
Die Weitergabe von Software an Dritte,
auch deren kurzfristige Überlassung,
ist in jedem Fall ausgeschlossen.