Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen von
Atelier Drobar

 

 

Umfang und Gültigkeit 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Atelier Drobar Computeranimation (nachfolgend A.D. genannt) gellten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die A.D. gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Sie gelten auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. In Ergänzungen zu den Allgemeinen Geschäfts und Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingung der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektronikindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen vom A.D. richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines vom A.D. entgegengenommenen Auftrages oder einer vom A.D. ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen "Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen" in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten.

 

Preis und Zahlung

 

Sofern im Auftrag nicht anders vereinbart, gelten die in der Preisliste angeführten Preise.

Wir behallten uns Preisänderungen vor. Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen für Dienstleistungen sowie für die Lieferung von Hard und Software prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig.

 

Bei Zahlungsverzug ist A.D. berichtigt, sämtliche daraus entstehenden Spesen und Kosten, sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Darüber hinaus ist A.D. bei Zahlungsverzug berechtigt, Leistungen aus Dienstleistungsverträgen mit schriftlicher Verständigung an den Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen. Die Gegenverrechnung mit offenen Forderungen gegenüber A.D. und die Einbehaltung von Zahlungen aufgrund behaupteter, aber von A.D. nicht anerkannter, Mängel ist ausgeschlossen.

 

In "Allgemeinen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen" unserer Kunden ausgesprochene Zessionsverbote und alle sonstigen, die Zession von Forderung betreffende Vertragsbedingungen, gelten als nicht geschrieben.

 

NUTZUNGSRECHT

Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer des Vertrages an allen von d A.D. im Rahmen dieses Auftrags konzipierten, gestalteten und gefertigten Arbeiten, soweit diese Rechtseinräumung nach Österreichischem Recht oder den Tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film-Foto und Designrechte) möglich ist, das Recht zur Nutzung im Vertragsgebiet (Österreich,) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Umfang.

Zieht A.D. zur Vertragserfüllung Dritte (Erfüllungsgehilfen) heran, wird sie die erfolgreichen Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang dem Kunden einräumen.

Will der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise im über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang oder im Ausland verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.

Gleiches gilt, wenn der Kunde von A.D. konzipierte oder gestaltete Arbeiten nach Beendigung der Zusammenarbeit weiter Verwenden bzw. diese Dritten während oder nach Beendigung zur Verfügung stellen will. Ist diese Vereinbarung gekündigt, gehen die Nutzungsrechte, die nach Beendigung dieser Vereinbarung in Anspruch genommen werden, auf den Auftraggeber erst dann über, wenn eine Angemessene Vergütung für die Nutzung vereinbart wurde .

Alle Leistungen A.D. (z.B. Idee, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, elektronische Datenträger, Daten die vom Agenturserver zur Verfügung gestellt erden etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von A.D. und können von A.D. jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Agenturvertrages - zurückverlangt werden.

Haftungsausschluss

 

Die Haftung für Folgeschäden entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen.

 

Sonstige Bestimmungen

 

Für eventuelle Streitfälle gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Braunau am Inn vereinbart. Alle dieses Vertragsverhältnis betreffenden Mitteilungen und Erklärungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und vom Empfänger unwidersprochen sind. A.D. ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.

 

A.D. bietet Hard- und Software sowie Support und unter dem Gesichtspunkt höchstmöglicher Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit. A.D. übernimmt jedoch keine Gewähr dafür, dass diese Dienste ohne Unterbrechung zugänglich sind, oder dass gespeicherte Daten unter allen Gegebenheiten erhalten bleiben. Für vom Anwender verursachte Schäden haftet der Auftraggeber.

 

Bei sonstigen Dienstleistungen und beigestellter Hardware und Software, wie z.B. Installationen, Funktionserweiterungen u.a., erbringt A.D. die vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, das unter den vom Auftraggeber beigestellten technischen Vorraussetzungen möglich ist. A.D. übernimmt keine Gewähr, dass mit den beigestellten Komponenten alle funktionalen Anforderungen des Auftraggebers erfüllt werden können. Die Haftung für Folgeschäden und entgangenem Gewinn, sowie der Ersatz von Sachschäden im Sinne des §9 Produkthaftungsgesetz ist einvernehmlich ausgeschlossen. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung im uneingeschränkten Eigentum von A.D.

 

Sofern nicht anders vereinbart, beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate. Gewährleistungspflichtige Mängel werden nach dem Ermessen von A.D. entweder durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung behoben. Die Wandlung oder Preisminderung wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Gewährleistung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen von Dritten vorgenommen wurden. Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die nicht von A.D. zu verantworten sind, vom Vertrag zurück, so gilt ein Schadenersatz in der Höhe des A.D. nachweisbar entstandenen Aufwandes, zumindest aber von 20% des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird.  

 

Zusätzliche Bestimmungen bei der Lieferung von Software mit der Bestellung lizenzierter Software von Dritten bestätigt der Auftraggeber die Kenntnis des Leistungsumfangs dieser Software. Für Software, die als "Public Domain" oder als "Shareware" klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen, oder allfällige Lizenzregelungen, sind zu beachten.

Bei individuell von A.D. erstellter Software ist der Leistungsumfang durch eine vom Auftraggeber gegengezeichnete Leistungsbeschreibung (Systemanalyse) bestimmt. Die Lieferung umfasst den auf den bezeichneten Anlagen ausführbaren Programmcode und eine Programmbeschreibung. Die Quellprogramme sowie die Rechte daran verbleiben bei A.D.

 

A.D. übernimmt keine gewähr dafür, dass die gelieferte Software alle Anforderungen des Auftraggebers genügt, in der vom Auftraggeber getroffenen Auswahl  mit anderen Programmen zusammenarbeitet  und das diese Programme ununterbrochen und fehlerfrei laufen oder dass alle Softwarefehler behoben werden können. Die Gewährleistung ist auf reproduzierbare Mängel in der Programmfunktion beschränkt. Die Weitergabe von Software an Dritte, auch deren kurzfristige Überlassung, ist in jedem Fall ausgeschlossen.